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Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau

Die hier aufgeführten AGB´s regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und meiner Person als Leistungsträger/Auftragnehmer. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Auftraggeber und meiner Person als Auftragnehmer gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und mich als Auftragnehmer.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von DeGaarner Garten und Landschaftsbau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks- und
Dienstleistungsverträge, sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau an Gewerbliche und nicht Gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma DeGaarner Garten
und Landschaftsbau im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn die Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Abgegebene Angebote sind wenn nicht anders vereinbart vier Wochen gültig, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Auftraggeber verbindlich diese in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Auftragsbestätigung zeitnah bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau durch etwaige Zulieferanten.

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau zurückzuführen ist.

3.3 Gerät die Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau mit  einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern die Firma De Gaarner als Auftragnehmer den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht habe.

3.4 Höhere Gewalt bei der Firma De Gaarner als Auftragnehmer oder Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen richtet sich nach dem zu grundeliegenden Vertrag oder Angebot und erfolgt nach den anerkannten Regeln des Garten und Landschaftsbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.b durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder
einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Firma DeGaarner ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 5 % p. A. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt und ist nur rechtens, wenn es

aufgeführt wird.

4.2 DeGaarner Garten und Landschaftsbau behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind ab Rechnungserhalt sofort ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und DeGaarner Garten und Landschaftsbau
behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, mit juristischer Hilfe vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.3 Die Firma De Gaarner Garten und Landschaftsbau behält sich das Recht vor, mit potentiellen Auftraggebern und Neukunden, Vorzahlungen zu vereinbaren bzw. auszuhandeln. Der Kunde bekommt die geleistete Vorzahlung selbstverständlich bei Abrechnung der vertraglich vereinbarten Arbeiten gut geschrieben.

4.4 An- und Abfahrten werden wie folgt berechnet. Als Ausgangspunkt zur Bemessung der Fahrtkosten gilt immer der Sitz der Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau. Die Kosten richten sich nach der Fahrzeit für An und Abfahrt zum Arbeitsort vom Betriebshof in Kesdorf.

Des Weiteren werden zusätzliche An- und Abfahrtskosten erhoben, sollten zur Erbringung der vereinbarten Leistung Leihgeräte oder Leihanhänger benötigt werden. Diese richten sich nach der Fahrzeit und einer geschätzten Aufenthaltsdauer von 15-30 Minuten für Sichtprüfung/Einweisung der Geräte/Maschinen und Transportmittel, bzw. den Vertragsabschluss mit dem Vermieter der Leihgeräte. Welche auf ihrer Rechnung auch zusätzlich aufgeführt werden.

Die Abrechnung der Fahrzeiten für An und Abfahrt erfolgt nach dem Stundenlohnsatz.

Bei Entfernungen über 40 km für eine Wegstrecke, erhebe ich zusätzlich zur Fahrzeit eine Km Pauschale von 0,28 Cent pro gefahrenen KM

4.5 Rüstzeiten bzw. Das Be/Entladen des Fahrzeugs und Anhängers am Firmensitz oder bei Entsorgungsbetrieben ist Arbeitszeit und wird nach dem Stundenlohnsatz ebenfalls abgerechnet und fließt zusätzlich in die Arbeitszeiten auf der Rechnung ein, auch hier drüber wird der Kunde vor Vertragsabschluss mündlich hingewiesen.

4.6 Die Abfuhr des Grünschnitts wird pro m3 mit 30 Euro berechnet. Die Hin/Rückfahrt zur Deponie und das Entladen kann zusätzlich nach Aufwand abgerechnet werden und wird in den Stundenlohnarbeiten mit aufgeführt. Bei Kleinstmengen erfolgt die Abfuhr gesammelt mit anderen Abräumen zu einem späteren Zeitpunkt, dies wiederum bedeutet für den Kunden keine Mehrkosten bezüglich der Fahrzeit.

4.7 Preisänderungen jeglicher Art werden Bestandskunden vor Neuaufträgen rechtzeitig schriftlich per E Mail mitgeteilt.

4.8 Planung und Beratung erfordern Zeit, daher behalte ich mir je nach Größe und Umfang das Recht vor ihnen diese Zeit zum Stundenlohn in Rechnung zu stellen. Ausgearbeitete Pflanzpläne bleiben bis zur Bezahlung mein Geistiges Eigentum.

§ 5 Gewährleistung

5.1 DeGaarner Garten und Landschaftsbau übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für
Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel wird der Auftraggeber Vor oder während der Arbeiten schriftlich und mündlich hingewiesen.

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der
Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb meiner Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc.
sind von der Garantie ausgenommen, obgleich ich versuche solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von
Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

5.4 Geliefert wird die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch DeGaarner Garten und Landschaftsbau erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und
schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, wird keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von mir gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet DeGaarner Garten und Landschaftsbau für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

5.8 DeGaarner Garten und Landschaftsbau haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen
Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Waren-wertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.

5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber DeGaarner Garten und Landschaftsbau schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs,-/ Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang odersonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau

5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau
aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1  Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann DeGaarner Garten und Landschaftsbau für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung
übernehmen. Für tiefere Erdarbeiten werden Kabelpläne des Versorgers benötigt und entweder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder durch DeGaarner Garten und Landschaftsbau auf Kosten des Auftraggebers angefordert.

6.2  Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom  Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

6.3  Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht

7.1  Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder in Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Firma Degaarner Garten und Landschaftsbau schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

8.1  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist der allgemeine Gerichtsstand von DeGaarner Garten und Landschaftsbau (Amtsgericht Eutin bzw. Landgericht Lübeck). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Firma DeGaarner Garten und Landschaftsbau (Amtsgericht Eutin
bzw. Landgericht Lübeck.).

8.2  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.3  Im Streitfall ist DeGaarner Garten und Landschaftsbau berechtigt den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von DeGaarner Garten und Landschaftsbau zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von DeGaarner Garten Landschaftsbau getragen.

§9 Widerrufsrecht

9.1   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

DeGaarner Garten und Landschaftsbau

Florian Vollbracht

An der Auwisch 14

23701 Süsel

info@degaarner.de

9.2 Pflanzenlieferungen die persönlich durch die Firma DeGaarner  geliefert wurden, sind vom Widerruf nach persönlicher Abnahme ausgeschlossen. Die Pflanzen werden dem Auftraggeber gezeigt und bei Annahme erlischt das Widerrufsrecht.

9.3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ich mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen habe oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

10.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen DeGaarner Garten und Landschaftsbau und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des  Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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